ONE WAYTICKET
Finanzieller Umzug

Ihr Geld zieht mit Ihnen um — legal und lückenlos dokumentiert

Wir helfen Ihnen, Ersparnisse, Immobilienerlöse, Gehalt und Geschäftseinkünfte so ins Ausland zu bringen, dass Ihre neue Bank die Mittel annimmt und Zoll und Finanzamt keine Fragen haben.

  • Nur legale Wege
  • Mittelherkunftsnachweis
  • Beratung: 500 $

Der Weg Ihres Geldes

Konto oder Bargeld im Herkunftsland
  1. Mittelherkunft nachgewiesen
  2. Anmeldungen und Meldungen eingereicht
  3. Überweisung von der Bank gutgeschrieben
Ihr Konto im neuen Land
Fallkonstellationen

Bei welchem Geld wir helfen

Jede Mittelherkunft braucht eigene Unterlagen und einen eigenen sicheren Weg. Wir fragen zuerst, woher das Geld kommt — nicht, wohin es soll.

Verkauf einer Wohnung

Wir begleiten den Transfer von Immobilienerlösen: Kaufvertrag, Grundbuchauszug, Kontoauszug mit Zahlungseingang und Steuerberechnung — in einem Paket, das eine ausländische Bank versteht.

Ersparnisse auf Konten

Banküberweisung Ihrer Ersparnisse auf Ihr eigenes Auslandskonto: Wir wählen sendende und empfangende Bank und bereiten Herkunftserklärung und Einkommenshistorie vor.

Bargeld mit Anmeldung

Legale Bargeldausfuhr: Wir prüfen die Grenzwerte von Aus- und Einreiseland, sammeln Abhebungs- oder Umtauschbelege und füllen die Zollanmeldungen aus.

Krypto → Fiatgeld

Umtausch über lizenzierte Plattformen und Auszahlung auf ein Bankkonto mit Herkunftsnachweis: Kaufhistorie, Plattformauszüge, Wallet-Adressen und Steuerberechnung.

Renten und Mieteinnahmen

Regelmäßige Einkünfte nach dem Umzug — Rente oder Miete aus Ihrer Wohnung: Wir organisieren den Empfang und die Meldungen in beiden Ländern.

Unternehmer

Dividenden, Anteilsverkauf, Schließung einer Firma: Gesellschafterbeschlüsse, Steuerunterlagen und Überweisung aufs Privatkonto ohne Sperrrisiko.

Familienüberweisungen

Unterstützung für Eltern, Kinder oder Ehepartner: Schenkungen und Überweisungen unter Angehörigen mit Nachweis der Verwandtschaft und der Mittelherkunft.

Studierende und Jobsuchende

Finanzierungsnachweis für das Visum: Sperrkonto in Deutschland, Kontoauszüge und Verpflichtungserklärungen. Wir zahlen mit den richtigen Nachweisen und rechtzeitig ein — vor dem Visumantrag.

Sperrkonto für ein Studienvisum in Deutschland 2026: 11.904 € pro Jahr — 992 € pro Monat

Wichtige Regeln

Was Sie vor dem Transfer wissen sollten

Kurz und verständlich. Die Regeln ändern sich häufig, deshalb nennt jeder Block das Prüfdatum und die amtliche Quelle.

01Ausfuhr von Fremdwährung in bar aus Russland

Stand: September 2026
  • Seit dem 2. März 2022 (Präsidialerlass Nr. 81) dürfen Privatpersonen keine Fremdwährung in bar im Gegenwert von mehr als 10.000 USD aus Russland ausführen — zum Kurs der Zentralbank am Ausreisetag. Eine Anmeldung hebt dieses Verbot nicht auf.
  • Übersteigt Ihr gesamtes Bargeld (Rubel, Fremdwährung, Reiseschecks) 10.000 USD, muss es nach den Regeln der EAWU schriftlich angemeldet werden.
  • Bei unterlassener Anmeldung drohen Bußgelder von der Hälfte bis zum Doppelten des nicht angemeldeten Betrags oder die Einziehung (Art. 16.4 des russischen Ordnungswidrigkeitengesetzbuchs); bei großen Beträgen strafrechtliche Haftung (Art. 200.1 StGB RF).

Quelle:ФТС России,КонсультантПлюс

02Rubel in bar in EAWU-Staaten

Stand: September 2026
  • Seit dem 1. April 2026 (Präsidialerlass Nr. 193 vom 25. März 2026) dürfen Privatpersonen Rubel in bar im Gegenwert von mehr als 100.000 USD nur über von der Regierung festgelegte internationale Flughäfen und mit beglaubigtem Kontoauszug über die Abhebung in EAWU-Staaten ausführen.
  • Über Straßen-, Bahn- und Seegrenzübergänge ist das für solche Beträge verboten. Unternehmen und Einzelunternehmer dürfen überhaupt keine Rubel in bar in die EAWU ausführen.
  • Zusätzliche Herkunftsangaben für kleinere Beträge werden öffentlich diskutiert — wir prüfen das aktuelle Verfahren vor jeder Reise.

Quelle:КонсультантПлюс,ФТС России

03Einreise in die EU mit Bargeld

Stand: September 2026
  • Wer mit 10.000 € oder mehr in die EU einreist oder sie verlässt, muss dies anmelden (Verordnung (EU) 2018/1672, gilt seit 3. Juni 2021). Als „Barmittel“ gelten auch Inhaberschecks, Prepaid-Karten und Gold.
  • Der Zoll darf auch unterhalb dieser Grenze nach Herkunft und Verwendungszweck fragen. In Deutschland drohen bei Verstößen Bußgelder bis zu 1 Million Euro.
  • Eingeführtes Bargeld ist noch kein Kontoguthaben: Bei der Einzahlung verlangt die Bank trotzdem einen Herkunftsnachweis.

Quelle:EUR-Lex,Your Europe (EU),Zoll

04Überweisungen aus Russland ins Ausland

Stand: September 2026
  • Am 8. Dezember 2025 hat die Bank von Russland die Limits für Fremdwährungsüberweisungen ins Ausland für russische Staatsbürger und Gebietsfremde aus „befreundeten“ Staaten aufgehoben.
  • Beschränkungen gelten weiter für Gebietsfremde aus „unfreundlichen“ Staaten — die Zentralbank hat sie bis einschließlich 7. Dezember 2026 verlängert.
  • Kein Limit heißt nicht, dass die Zahlung durchgeht: Viele Korrespondenzbanken lehnen Russland-bezogene Überweisungen ab. Weg und Unterlagen entscheiden.

Quelle:Банк России,Банк России

05Devisenkontrolle: Auslandskonten

Stand: September 2026
  • Russische Staatsbürger gelten grundsätzlich als Deviseninländer. Eröffnung, Schließung oder Änderung eines Auslandskontos sind dem Föderalen Steuerdienst innerhalb eines Monats zu melden.
  • Jährlich bis zum 1. Juni ist ein Bericht über die Kontobewegungen des Vorjahres einzureichen. Ausnahmen gelten unter Bedingungen — etwa für Konten mit Umsatz oder Saldo bis 600.000 Rubel sowie für Konten in EAWU-Staaten oder Staaten mit automatischem Informationsaustausch.
  • Wer sich in einem Kalenderjahr mehr als 183 Tage im Ausland aufgehalten hat, muss für dieses Jahr weder Mitteilungen noch Berichte abgeben.

Quelle:ФНС России,ФНС России

06EU-Banken: Mittelherkunft und KYC

Stand: September 2026
  • EU-Banken müssen Kunden und Mittelherkunft prüfen (KYC/Geldwäscheprävention). Ohne klares Dossier kann eine große Überweisung verzögert oder zurückgeschickt und das Konto gekündigt werden.
  • Für russische Staatsangehörige und in Russland Ansässige verbieten EU-Sanktionen Banken, Einlagen von insgesamt mehr als 100.000 € pro Institut anzunehmen — außer der Kunde besitzt die Staatsangehörigkeit oder einen Aufenthaltstitel eines EU-/EWR-Staats oder der Schweiz (Art. 5b der Verordnung 833/2014).
  • Inländer in Deutschland müssen grenzüberschreitende Zahlungen über 50.000 € bis zum 7. Arbeitstag des Folgemonats an die Bundesbank melden (AWV). Kryptoplattformen in der EU brauchen eine MiCA-Zulassung; die deutsche Übergangsfrist endete am 31. Dezember 2025.
  • Ab dem 10. Juli 2027 gilt EU-weit eine Obergrenze von 10.000 € für Barzahlungen (Verordnung (EU) 2024/1624).

Quelle:European Commission,Deutsche Bundesbank,EUR-Lex,BaFin

07Steuerliche Ansässigkeit

Stand: September 2026
  • In Russland ist steuerlich ansässig, wer sich innerhalb von 12 aufeinanderfolgenden Monaten mindestens 183 Tage im Land aufhält (Art. 207 Steuergesetzbuch). Nicht Ansässige zahlen 30 % Einkommensteuer auf die meisten russischen Einkünfte — auch auf Immobilienverkäufe, wenn die Mindesthaltedauer nicht erreicht ist.
  • Im neuen Land werden Sie nach dessen Regeln steuerlich ansässig und erklären Ihr Welteinkommen. Der Transfer eigenen, bereits versteuerten Geldes ist in der Regel kein Einkommen — Zinsen, Dividenden und Kursgewinne sind jedoch steuerpflichtig.
  • Die Reihenfolge „Verkauf → Transfer → Wechsel der Ansässigkeit“ beeinflusst die Steuerlast. Wir planen sie vorab.

Quelle:КонсультантПлюс

08CRS: automatischer Informationsaustausch

Stand: September 2026
  • Mehr als 100 Staaten und Gebiete tauschen nach dem OECD-Standard (CRS) automatisch Daten über Konten ausländischer Steuerpflichtiger aus. Ihre Bank fragt nach steuerlicher Ansässigkeit und Steuer-ID.
  • Seit 2022 haben mehrere Staaten, etwa die Schweiz, den Austausch mit Russland ausgesetzt. Die Daten gehen aber an das Land, das Sie als Ansässigkeitsstaat angeben — Ihre Angabe muss daher wahrheitsgemäß sein.

Quelle:OECD,SIF (Switzerland)

Diese Informationen dienen der Orientierung und sind keine Rechts- oder Steuerberatung. Vor jedem Mandat prüfen wir die Regeln erneut anhand amtlicher Quellen.

So arbeiten wir

Sechs Schritte — von der Analyse bis zur Steuermeldung

Ein transparenter Prozess: In jeder Phase wissen Sie, was mit Ihrem Geld und Ihren Unterlagen passiert.

  1. 11–3 Tage

    Analyse von Mitteln und Unterlagen

    Wir erfassen Mittelherkunft, Beträge, Herkunfts- und Zielland sowie Ihren Ansässigkeitsstatus und finden Lücken in den Unterlagen.

  2. 21–2 Tage

    Wahl des Weges

    Wir vergleichen die legalen Optionen: Banküberweisung, angemeldetes Bargeld, lizenzierte Plattform oder gestaffelter Transfer — unter Berücksichtigung von Sanktionen und Fristen.

  3. 33–10 Tage

    Mittelherkunftsdossier

    Wir sammeln und ordnen die Nachweise, organisieren bei Bedarf Übersetzungen und Apostillen und entwerfen ein Begleitschreiben für die Bank.

  4. 41–4 Wochen

    Kontoeröffnung

    Wir begleiten die Kontoeröffnung bei einer Bank oder einem lizenzierten Anbieter und helfen bei Compliance-Rückfragen.

  5. 51–5 Tage

    Transfer und Anmeldung

    Wir führen den Transfer auf einmal oder in Etappen durch, füllen Zollanmeldungen und Meldungen aus und verfolgen die Gutschrift.

  6. 6nach Fristen

    Steuerliche Meldungen

    Wir erstellen einen Fristenkalender für den russischen Steuerdienst und das Finanzamt im neuen Land und helfen bei den Erklärungen.

Checkliste Unterlagen

Ein Grundpaket — die genaue Liste hängt von der Mittelherkunft und den Anforderungen der Bank ab.

  • Reisepass und Wohnsitznachweis
  • Steuer-ID und Angaben zur steuerlichen Ansässigkeit
  • Kontoauszüge der letzten 6–12 Monate
  • Einkommensbescheinigungen und Steuererklärungen
  • Immobilienkaufvertrag, Grundbuchauszug und Nachweis des Zahlungseingangs
  • Erbschafts- oder Schenkungsunterlagen
  • Ausschüttungsbeschlüsse und Jahresabschlüsse des Unternehmens
  • Auszüge von Kryptoplattformen, Transaktionshistorie und Wallet-Adressen
  • Belege über Bargeldabhebung oder Devisenumtausch und Kopie der Zollanmeldung
  • Beglaubigte Übersetzungen und Apostillen — falls die Bank sie verlangt

Risiken und häufige Fehler

Die meisten Probleme entstehen nicht durch das Gesetz, sondern durch Eile und lückenhafte Unterlagen.

Blockierte Überweisung

Eine Korrespondenzbank lehnt die Zahlung nach dem Sanktionsscreening oder wegen unklaren Verwendungszwecks ab — das Geld hängt wochenlang fest.

Gesperrtes oder gekündigtes Konto

Ein großer Zahlungseingang ohne Mittelherkunftsdossier ist ein häufiger Grund für Kontosperren und Kündigungen in der EU.

Nicht angemeldetes Bargeld

Bußgelder bis zum Doppelten des Betrags, Einziehung, bei großen Summen ein Strafverfahren. In der EU: Bußgelder und Sicherstellung bis zur Klärung.

Krypto ohne Historie

Lizenzierte Plattformen und Banken lehnen Mittel aus P2P-Geschäften oder undurchsichtigen Wallets oft ab.

Versäumte Meldungen

Bußgelder für verspätete Mitteilung eines Auslandskontos und für den fehlenden Jahresbericht über Kontobewegungen.

Fehler bei der Ansässigkeit

Ein Immobilienverkauf zum falschen Zeitpunkt kann 30 % Steuer oder Doppelbesteuerung bedeuten.

Unser Compliance-Grundsatz

Wir helfen niemandem, Sanktionen, Geldwäsche- und KYC-Prüfungen, Devisenkontrollen oder Steuerpflichten zu umgehen, und übernehmen keine Fälle, in denen die Mittelherkunft nicht legal nachweisbar ist. Wir nutzen ausschließlich legale, dokumentierte Wege.

  • Wir prüfen Kunden und Mittelherkunft vor Beginn der Arbeit
  • Wir lehnen Fälle mit Anzeichen von Geldwäsche oder Sanktionsumgehung ab
  • Alle Anmeldungen und Meldungen sind wahrheitsgemäß und fristgerecht
Warum man uns vertraut

Transparent, legal, vertraulich

Nur legale Wege

Banküberweisungen, lizenzierte Anbieter, ordnungsgemäße Anmeldungen. Keine Graumodelle und keine Vermittler ohne Lizenz.

Preis im Vertrag

Honorar und Leistungsumfang stehen vor Beginn im Vertrag. Bank-, Plattform- und Behördengebühren werden separat zum tatsächlichen Betrag gezahlt.

Vertraulichkeit

Ihre Finanzdaten sieht nur das Team, das Ihren Fall betreut. Auf Wunsch unterzeichnen wir eine Vertraulichkeitsvereinbarung.

Geprüfte Regeln

Vor jedem Mandat gleichen wir die Anforderungen mit amtlichen Quellen ab: Zentralbanken, Zoll, Steuerbehörden und EU-Aufsicht.

Preise

Ab 500 $ — Preis im Vertrag festgelegt

Wir beginnen mit einer Beratung: Wir analysieren Ihre Situation und schlagen einen legalen Weg vor.

Beratung

500 $

Analyse Ihrer Situation und des Geldwegs

  • Analyse von Mittelherkunft und Unterlagen
  • Legale Wege für Ihre Länder
  • Liste der Unterlagen und Fristen
  • Schriftliche Zusammenfassung
Beratung buchen

Komplettbetreuung

Individuell

Nach Aufwand, im Vertrag festgelegt

  • Mittelherkunftsdossier
  • Onboarding bei Bank oder Plattform
  • Transfer, Anmeldungen und Meldungen
  • Steuer- und Devisenkalender
Beratung buchen

Gebühren von Banken, Plattformen, Notaren, Übersetzern sowie Behördengebühren werden separat zum tatsächlichen Betrag gezahlt.

Häufige Fragen

Ja, wenn das Geld legal erworben wurde und der Transfer über zulässige Wege unter Einhaltung von Devisen-, Zoll- und Steuerrecht erfolgt. Seit dem 8. Dezember 2025 gelten die Limits der Bank von Russland für Fremdwährungsüberweisungen nicht mehr für russische Staatsbürger, doch Banken prüfen jede Zahlung — Herkunftsnachweise sind daher unverzichtbar.

Quellen

Die Regeln auf dieser Seite wurden mit amtlichen Quellen abgeglichen. Zuletzt geprüft:

  1. Банк РоссииБанк России с 8 декабря снимает ограничения на перевод средств за рубеж для граждан России и дружественных стран (05.12.2025) · Geprüft 14. September 2026
  2. Банк РоссииСохраняются ограничения на перевод средств за рубеж для нерезидентов из недружественных стран (01.06.2026) · Geprüft 14. September 2026
  3. ФТС РоссииНаличные денежные средства и денежные инструменты — правила перемещения · Geprüft 14. September 2026
  4. КонсультантПлюсУказ Президента РФ от 25.03.2026 № 193 «Об особом порядке вывоза наличной валюты Российской Федерации и аффинированного золота в слитках» · Geprüft 14. September 2026
  5. КонсультантПлюсКоАП РФ, статья 16.4 — недекларирование наличных денежных средств · Geprüft 14. September 2026
  6. ФНС РоссииУведомление об открытии счёта в банке за рубежом · Geprüft 14. September 2026
  7. ФНС РоссииПорядок представления отчёта по зарубежным счетам (вкладам) · Geprüft 14. September 2026
  8. КонсультантПлюсНалоговый кодекс РФ (часть вторая), статья 207 — налоговые резиденты · Geprüft 14. September 2026
  9. EUR-LexRegulation (EU) 2018/1672 on controls on cash entering or leaving the Union · Geprüft 14. September 2026
  10. Your Europe (EU)Rules for taking cash in / out of the EU · Geprüft 14. September 2026
  11. ZollBarmittel — Anmelde- bzw. Anzeigepflicht bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Staat · Geprüft 14. September 2026
  12. European CommissionFAQ — Deposits: Article 5b of Council Regulation (EU) No 833/2014 · Geprüft 14. September 2026
  13. EUR-LexRegulation (EU) 2024/1624 (AMLR), Art. 80 — cash payment limit · Geprüft 14. September 2026
  14. Deutsche BundesbankZahlungsmeldungen von Privatpersonen (AWV) · Geprüft 14. September 2026
  15. BaFinMerkblatt: Kryptowerte-Dienstleistungen nach MiCAR · Geprüft 14. September 2026
  16. Auswärtiges AmtOpening and closing a blocked bank account (Sperrkonto) · Geprüft 14. September 2026
  17. OECDAutomatic Exchange of Information — exchange relationships · Geprüft 14. September 2026
  18. SIF (Switzerland)Automatic exchange of information on financial accounts · Geprüft 14. September 2026

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