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Spanien für digitale Nomaden: Ley de Startups und das Beckham-Steuerregime
Spanien · 9 Min.

Spanien für digitale Nomaden: Ley de Startups und das Beckham-Steuerregime

Das Nomadenvisum nach dem Start-up-Gesetz: Einkommensschwelle 2025, Antrag über die UGE in 20 Tagen, dreijähriger Aufenthaltstitel und pauschal 24 % Steuer im Beckham-Regime.

OWT

Team von One Way Ticket

Das Start-up-Gesetz Ley 28/2022 gilt seit Januar 2023 und hat Spanien die gefragteste Einwanderungsroute der letzten Jahre beschert: das Visum für digitale Nomaden (visado de teletrabajo). Die Formel ist einfach: Remote-Arbeit für ein ausländisches Unternehmen, nachgewiesenes Einkommen – und ein dreijähriger Aufenthaltstitel, der die ganze Familie einschließt. Dazu kommt das Beckham-Regime mit pauschal 24 % statt eines progressiven Tarifs bis 47 %.

Barcelona, Spanien
Barcelona, Madrid, Valencia und Málaga sind die wichtigsten Standorte für Remote-Arbeiter in Spanien

Wer das Nomadenvisum bekommt

  • Remote-Arbeit für ein Unternehmen oder Kunden außerhalb Spaniens
  • Die Beziehung zum Arbeitgeber oder zu den Kunden besteht seit mindestens 3 Monaten, das Unternehmen selbst seit mindestens 1 Jahr
  • Höchstens 20 % des Einkommens stammen von spanischen Unternehmen
  • Hochschulabschluss oder mindestens 3 Jahre nachgewiesene Berufserfahrung im Fachgebiet
  • Führungszeugnis ohne Eintragungen und private Krankenversicherung
  • Sozialversicherung: A1-Bescheinigung für Angestellte aus Abkommensstaaten oder Anmeldung als autónomo für Freelancer

Einkommen: Wie viel Sie 2025 verdienen müssen

Die Schwelle ist an den Mindestlohn SMI gekoppelt und beträgt 200 % davon. 2025 wurde der SMI auf 1.184 € pro Monat bei 14 Zahlungen angehoben – der Hauptantragsteller muss daher rund 2.763 € pro Monat nachweisen, also etwa 33.150 € im Jahr. Belegt wird das Einkommen mit Vertrag, Rechnungen, Kontoauszügen und Gehaltsabrechnungen der letzten Monate.

  • Hauptantragsteller: 200 % des SMI – rund 2.763 € pro Monat
  • Ehepartner oder Partner: +75 % des SMI – rund 1.036 € pro Monat
  • Jedes Kind: +25 % des SMI – rund 345 € pro Monat
  • Familie mit drei Personen: insgesamt rund 4.145 € nachgewiesenes Einkommen pro Monat
Arbeit am Laptop
Ein Remote-Vertrag und regelmäßige Zahlungseingänge bilden den Kern der Antragsakte

Wo Sie den Antrag stellen: Konsulat oder UGE

Es gibt zwei Wege. Erstens das Visum beim Konsulat im Wohnsitzland: Es gilt 1 Jahr und wird danach in einen Aufenthaltstitel umgewandelt. Zweitens der Antrag aus Spanien heraus bei legalem Aufenthalt (etwa visafrei als Tourist mit bestimmten Pässen oder mit Schengen-Visum): Der Antrag geht online an die Unidad de Grandes Empresas (UGE-CE), die Entscheidung muss innerhalb von 20 Werktagen fallen, und Schweigen der Behörde gilt als Zustimmung (silencio positivo). Im zweiten Fall erhalten Sie direkt eine Karte für drei Jahre, verlängerbar um weitere 2 Jahre. Nach 5 Jahren folgt der Daueraufenthalt.

💡 Der Antrag aus Spanien heraus lohnt sich fast immer: Statt eines Jahresvisums erhalten Sie sofort einen dreijährigen Aufenthaltstitel, die Unterlagen werden elektronisch eingereicht, und die Familie kann in denselben Antrag aufgenommen werden.

Steuern: Beckham-Regime mit pauschal 24 %

Das Sonderregime für Zuzügler (régimen especial de impatriados, Artikel 93 des Einkommensteuergesetzes) entstand einst für den Fußballer David Beckham; das Start-up-Gesetz hat es auf Remote-Mitarbeiter ausgeweitet. Der Kern: Arbeitseinkommen bis 600.000 € im Jahr wird pauschal mit 24 % besteuert (darüber 47 %) – im Jahr des Zuzugs und in den fünf folgenden Jahren. Der Antrag erfolgt mit dem Formular Modelo 149 innerhalb von 6 Monaten nach der Anmeldung in der spanischen Sozialversicherung; wer die Frist verpasst, verliert das Regime endgültig.

  • Pauschal 24 % auf Arbeitseinkommen bis 600.000 € im Jahr – statt eines progressiven Tarifs bis 47 %
  • Die meisten Auslandseinkünfte (Dividenden, Zinsen, Kapitalgewinne außerhalb Spaniens) unterliegen nicht der spanischen Steuer
  • Keine Erklärung über Auslandsvermögen nach Modelo 720 erforderlich
  • Vermögensteuer nur auf Vermögen in Spanien
  • Jährliche Steuererklärung mit dem separaten Formular Modelo 151

Für wen das Beckham-Regime nicht gilt

Die wichtigste Einschränkung: Freelancer als autónomos fallen in der Regel nicht darunter – nötig ist ein Arbeitsvertrag mit einem ausländischen Arbeitgeber, für den Sie remote arbeiten, oder der Status als Unternehmer mit innovativem Projekt. Zweite Bedingung: Sie dürfen in den letzten 5 Jahren nicht in Spanien steuerlich ansässig gewesen sein. Für Selbstständige ist deshalb oft das reguläre Regime mit Abzügen günstiger – rechnen sollten Sie vor dem Umzug, nicht danach.

Das Nomadenvisum beantwortet die Frage, wie Sie legal in Spanien leben. Das Beckham-Regime beantwortet, was es kostet. Wer beides gleichzeitig plant, fährt am besten.

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