90/180-Regel im Schengen-Raum
90 von 180 Tagen — richtig zählen, länger bleiben
Die 90/180-Regel: Drittstaatsangehörige dürfen sich im Schengen-Raum höchstens 90 Tage innerhalb eines beliebigen rollierenden Zeitraums von 180 Tagen aufhalten. Das Fenster „wandert“ jeden Tag mit: Am Tag der Kontrolle zählen alle Aufenthaltstage der vorangegangenen 180 Tage. Seit dem 12. Oktober 2025 wird an den Grenzen schrittweise das elektronische EES eingeführt, das Ein- und Ausreisen biometrisch erfasst — ein „unbemerkter“ Overstay ist nicht mehr möglich.
So zählen Sie die Tage richtig
Einreise- und Ausreisetag zählen jeweils als volle Aufenthaltstage. Die Tage werden über alle Schengen-Staaten addiert (29 Staaten, einschließlich Rumänien und Bulgarien seit 2024–2025). Ein Flug von Spanien nach Frankreich setzt den Zähler nicht zurück. Auch bei der Ausreise wird nichts zurückgesetzt: Entscheidend ist, wie viele Tage Sie in den letzten 180 Tagen im Schengen-Raum verbracht haben. Nutzen Sie vor jeder Reise den offiziellen Rechner der Europäischen Kommission. Ein Aufenthaltstitel oder ein nationales D-Visum eines Staates nimmt Sie in diesem Staat von der Regel aus.
Overstay: Folgen und legale Wege, länger zu bleiben
Die Überschreitung wird in EES und SIS gespeichert: Bußgelder bis 500–1.200 € (Deutschland, Frankreich), Abschiebung und Einreisesperre von 1 bis 5 Jahren. Legale Wege, länger als 90 Tage in Europa zu leben: nationales D-Visum (Studium, Arbeit, Familiennachzug), Aufenthaltstitel für digitale Nomaden (Spanien, Portugal, Griechenland), Visum D7/D8 für Portugal, Aufenthaltstitel durch Investition. Ab Ende 2026 benötigen visumfreie Reisende zusätzlich eine ETIAS-Genehmigung (20 €, 3 Jahre gültig).
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