Aufenthaltstitel in Portugal
Portugal – Ihr Tor nach Europa und Ihr Weg zum EU-Pass
Portugal gehört zu den EU-Ländern, in denen sich ein Aufenthaltsrecht am einfachsten erlangen lässt. Drei Hauptwege: D7 (für Rentner und Menschen mit passivem Einkommen), D8 (für digitale Nomaden) und das Goldene Visum (für Investoren). Portugiesische Staatsbürgerschaft und EU-Pass – nach 10 Jahren legalem Aufenthalt (7 Jahre für Staatsangehörige der EU und der CPLP-Länder; die Regel gilt seit dem 19. Mai 2026).
D7-Visum – für passives Einkommen
Das D7 eignet sich für Menschen mit regelmäßigem passivem Einkommen mindestens in Höhe des portugiesischen Mindestlohns (920 €/Monat im Jahr 2026): Rente, Mieteinnahmen, Dividenden, Lizenzgebühren. Sie müssen tatsächlich in Portugal leben. Das NHR-Regime ist seit 2024 für neue Antragsteller geschlossen; sein Nachfolger IFICI (20 % für 10 Jahre) steht nur für qualifizierte Tätigkeiten in Wissenschaft, Innovation und Technologie offen.
Der Weg zur EU-Staatsbürgerschaft
Seit dem 19. Mai 2026 ist die Einbürgerung nach 10 Jahren legalem Aufenthalt möglich (7 Jahre für Staatsangehörige der EU und der CPLP-Länder); die Frist läuft ab dem Ausstellungsdatum des ersten Aufenthaltstitels. Voraussetzungen: Portugiesischkenntnisse mindestens auf Niveau A2, keine Vorstrafen, eine tatsächliche Bindung an das Land. Der portugiesische Pass ermöglicht die visafreie Einreise in 187 Länder, darunter die USA und Großbritannien.
Vorteile
One Way Ticket
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