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Asyl in Frankreich: das Verfahren bei OFPRA und CNDA 2025
Frankreich · 10 Min.

Asyl in Frankreich: das Verfahren bei OFPRA und CNDA 2025

So funktioniert das Asylsystem in Frankreich – vom ersten Kontakt mit SPADA und GUDA über die Anhörung bei der OFPRA und die Berufung vor der CNDA bis zur ADA-Leistung und zur zehnjährigen Aufenthaltskarte.

OWT

Team von One Way Ticket

Frankreich bleibt eines der wichtigsten Asylländer Europas: 2024 registrierte die OFPRA rund 160.000 Anträge – ein neuer historischer Höchststand. Dabei ist das französische System erstaunlich klar aufgebaut: die zentrale Anlaufstelle GUDA für die Registrierung, die Behörde OFPRA für die inhaltliche Prüfung und der nationale Asylgerichtshof CNDA für Berufungen. Wir erklären das Verfahren 2025 Schritt für Schritt – vom ersten Kontakt bis zur zehnjährigen Aufenthaltskarte.

Paris, Frankreich
Frankreich gewährt jedes Jahr Zehntausenden Antragstellern Schutz

Wem Frankreich Schutz gewährt

In Frankreich gibt es zwei Formen des internationalen Schutzes. Die erste ist die Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951. Die zweite ist der subsidiäre Schutz (protection subsidiaire) für Menschen, die nicht unter die Konvention fallen, denen in ihrer Heimat aber ernsthafter Schaden droht.

  • Flüchtlingseigenschaft: Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität, politischer Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe
  • Subsidiärer Schutz: drohende Todesstrafe, Folter, unmenschliche Behandlung oder Gewalt im Rahmen eines bewaffneten Konflikts
  • Die Flüchtlingseigenschaft bringt eine carte de résident für 10 Jahre
  • Subsidiärer Schutz bringt eine mehrjährige carte de séjour für 4 Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit
  • Beide Status berechtigen zu Arbeit, sozialer Absicherung und Familiennachzug

Schritt für Schritt: von SPADA bis zur Entscheidung der OFPRA

Asyl kann nur auf französischem Staatsgebiet beantragt werden – aus dem Ausland ist kein Antrag möglich. Erste Anlaufstelle ist die Erstaufnahmestruktur SPADA (structure de premier accueil des demandeurs d'asile). Sie vergibt einen Termin bei der zentralen Anlaufstelle GUDA (guichet unique pour demandeurs d'asile), in der Mitarbeiter der Präfektur und der Migrationsbehörde OFII arbeiten. Dort werden auch die Fingerabdrücke abgenommen und mit der Eurodac-Datenbank abgeglichen: Haben Sie bereits in einem anderen EU-Staat Asyl beantragt, kann Ihr Fall nach der Dublin-III-Verordnung dorthin überstellt werden.

  • Schritt 1: Vorsprache bei der SPADA – Termin bei der GUDA innerhalb von 3 Tagen (10 Tage bei hohem Andrang)
  • Schritt 2: Registrierung bei der GUDA – Ausstellung der attestation de demande d'asile und des OFPRA-Formulars
  • Schritt 3: Einreichen der Akte bei der OFPRA innerhalb von 21 Tagen – ausschließlich auf Französisch
  • Schritt 4: Registrierungsschreiben (lettre d'introduction), danach Ladung zur Anhörung
  • Schritt 5: Anhörung bei einem Schutzbeauftragten der OFPRA – ein Dolmetscher wird kostenlos gestellt
  • Schritt 6: Entscheidung der OFPRA – Flüchtlingseigenschaft, subsidiärer Schutz oder Ablehnung

💡 Die 21-Tage-Frist für die Akte bei der OFPRA ist strikt, und Ihre Schilderung muss auf Französisch vorliegen. Kostenlose Hilfe bei Übersetzung und Aufbereitung Ihrer Geschichte bieten die Organisationen France terre d'asile, La Cimade und Forum réfugiés – wenden Sie sich direkt nach der GUDA an sie, nicht erst am Tag vor Fristende.

Akte und Dokumente
Die OFPRA-Akte ist das zentrale Dokument des gesamten Verfahrens: Chronologie, Fakten, Beweise

Leben während des Wartens: ADA-Leistung, Unterkunft und Arbeit

  • ADA-Leistung (allocation pour demandeur d'asile): 6,80 € pro Tag für eine alleinstehende Person
  • Zuschlag von 7,40 € pro Tag, wenn der Staat keinen Unterkunftsplatz stellt – insgesamt rund 426 € im Monat
  • Die Aufnahmebedingungen (CMA) regelt die OFII: Plätze in CADA/HUDA-Einrichtungen, soweit verfügbar
  • Gesundheitsversorgung: Basisabsicherung PUMa, Notfallversorgung bereits in den ersten Monaten
  • Recht auf Arbeit: Eine autorisation de travail kann beantragt werden, wenn die OFPRA nach 6 Monaten noch nicht entschieden hat

Wie lange die Entscheidung dauert

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei der OFPRA lag in den letzten Jahren bei etwa 4–6 Monaten. Daneben gibt es ein beschleunigtes Verfahren (procédure accélérée) – für Antragsteller aus „sicheren Herkunftsstaaten“, bei Folgeanträgen und bei Antragstellung später als 90 Tage nach der Einreise: Die Fristen sind kürzer, die Prüfung strenger. Mit einer möglichen Berufung dauert der gesamte Weg oft ein bis zwei Jahre.

Ablehnung ist nicht das Ende: Berufung vor der CNDA

Gegen eine ablehnende Entscheidung der OFPRA kann innerhalb von 1 Monat Berufung beim nationalen Asylgerichtshof CNDA (Cour nationale du droit d'asile) eingelegt werden; in den meisten Fällen hat sie aufschiebende Wirkung gegen die Abschiebung. Ein kostenloser Anwalt kann über die aide juridictionnelle beantragt werden – am besten in den ersten 15 Tagen. Im regulären Verfahren muss die CNDA innerhalb von 5 Monaten durch eine Kammer mit drei Richtern entscheiden, im beschleunigten Verfahren innerhalb von 5 Wochen durch einen Einzelrichter. Die Zahlen sprechen für den Rechtsweg: Das Gericht hebt jährlich etwa jede fünfte Ablehnung auf, sodass die Gesamtschutzquote unter Einbeziehung der CNDA über 40 % liegt.

Asyl ist keine Lotterie, sondern ein Rechtsverfahren. Entscheidend ist nicht, wie viel jemand erlitten hat, sondern die Qualität der Akte: konkrete Angaben, klare Chronologie, Beweise und eine stimmige Schilderung in der Anhörung.

Nach einer positiven Entscheidung erhalten anerkannte Flüchtlinge eine carte de résident für 10 Jahre, einen Reiseausweis anstelle des Nationalpasses und das Recht auf Familiennachzug. Eine Besonderheit Frankreichs: Für Flüchtlinge gilt die fünfjährige Mindestaufenthaltsdauer vor der Einbürgerung nicht – der Antrag ist deutlich früher möglich. Personen mit subsidiärem Schutz erhalten eine verlängerbare Karte für vier Jahre und können sich nach den allgemeinen Regeln nach 5 Jahren im Land einbürgern lassen.

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